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Koalition über NS-UnrechtKeine Kriegsverräter-Urteile mehr

Endlich ringt sich auch die Union dazu durch, angebliche Kriegsverräter zu rehabilitieren. Die Aufhebung spart Geld, weil Staatsanwälte keine Einzelfallprüfungen mehr durchführen müssen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder begründet Schwenk mit neuen historische Studien. Bild: dpa

BERLIN taz | SPD und Union werden heute im Bundestag einen Gesetzentwurf einbringen, der die NS-Urteile gegen "Kriegsverräter" aufhebt. Das Gesetz, das am 26. August endgültig verabschiedet werden soll, entspricht - bis auf Details - dem Gruppenantrag, den Abgeordnete von Linkspartei, Grünen und SPD zum Missvergnügen der Union unterstützt hatten.

Offenbar, sagte Norbert Geis (CSU) der taz, habe die Union ihren Kurs geändert, um "Verärgerung in der Koalition zu verhindern". Durch den von 162 Parlamentariern, vor allem aus Linke, SPD und Grünen, getragenen Gruppenantrag sei der Druck gewachsen. Geis hält das bisherige Verfahren, nach dem Staatsanwaltschaften auf Antrag Einzelfälle überprüfen, nach wie vor für besser. Unionsfraktionschef Volker Kauder begründete den Schwenk damit, dass "neue historische Studien zeigen, dass der ungefähre Tatbestand des Kriegsverrats ein Instrument der NS-Justiz war". Damit meint er offenbar Wolfram Wettes Studie "Das letzte Tabu" von 2004.

Anders klingt die Deutung des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Die SPD habe sich seit Langem um die Rehabilitierung der "Kriegsverräter" bemüht. Nun habe sich die Union endlich bewegt. Zudem basiere die Initiative der Linkspartei zur Aufhebung der Urteile auf dem SPD-Vorschlag.

Was in Oppermanns Version fehlt, ist, dass die Aufhebung der Urteile 2002 am Widerstand der SPD scheiterte. Damals wollten die Grünen neben Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern auch "Kriegsverräter" pauschal rehabilitieren. Und dass Linkspartei-Abgeordneter Jan Korte seit 2006 mit einem Gesetzentwurf die Aufhebung der NS-Urteile forcierte. Korte erklärte ironisch: "Der SPD-Vorschlag, von dem Oppermann spricht, muss so geheim gewesen sein, dass ihn weder andere Parteien noch die eigene Fraktion kannte."

Im Antrag von SPD und Union ist vermerkt, dass die Aufhebung Geld spart, weil Staatsanwälte keine Einzelfallprüfungen mehr durchführen. Das ist wohl der schwächste aller Gründe, die nach 64 Jahren für die Rehabilitierung der "Kriegsverräter" sprechen. Unter dem Strich zählt, dass die Urteile aufgehoben werden.

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6 Kommentare

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  • KK
    Klaus Keller

    Verständnisfrage: Wenn ich es richtig verstanden habe geht es um Soldaten die nicht mehr schießen wollten. Wenn jetzt ein amerikanicher Soldat nicht mehr schießen will weil er denkt das er schon jetzt zu viele Menschen getötet hat und es nicht mehr aushält dies weiterhin zu tun,wird er dann durch deutsche Behörden nicht mehr verfolgt wenn er ohne Erlaubnis die Army verlassen hat.

    Ich stelle hier erst gar nicht die Frage nach der Rechtsgrundlage eines Krieges. Ich frage mich nur ob mich ein Gesetz schützt wenn ich einem US-Soldaten der sich zwangsweise in einer deutschen Psychiatrischen Klinik erholt zur flucht verhelfe.(die frage stellte sich mir konkret zur Zeit des ersten Golfkrieges glaub ich)oder ich geschützt bin wenn ich der Army nicht mitteile das er sich zu uns geflüchtet hat.

    Klaus Keller hanau

  • JK
    Juergen K.

    Durch "den von 162 Mitgliedern getragene Guppenantrag sei der Druck gewachsen"

     

    Was ist das denn ?

     

    Ist die CDU jetzt ein Petitionsausschuss ?

    Ein Bewilligungsausschuss etwa ?

     

    Ist das etwa eine Good Will Aktion ?

     

    Haben die in der CDU einen an der Klatsche ?

     

    Und der Verteidigungsminister :

    Darf der weiterhin in der Glotze sagen, das 60 % der Deutschen für den Krieg in Afganistan sind,

     

    in der Tat aber alle Umfragen das umgekehrte Bild zeigen ?

     

    Wenn wir schon bei Soldat sind ....

  • T
    thomsen

    endlich!

    Aber rühmlich ist das nach so vielen Jahren nicht mehr.

  • KK
    Klaus Keller

    Verständnisfrage: Wenn ich es richtig verstanden habe geht es um Soldaten die nicht mehr schießen wollten. Wenn jetzt ein amerikanicher Soldat nicht mehr schießen will weil er denkt das er schon jetzt zu viele Menschen getötet hat und es nicht mehr aushält dies weiterhin zu tun,wird er dann durch deutsche Behörden nicht mehr verfolgt wenn er ohne Erlaubnis die Army verlassen hat.

    Ich stelle hier erst gar nicht die Frage nach der Rechtsgrundlage eines Krieges. Ich frage mich nur ob mich ein Gesetz schützt wenn ich einem US-Soldaten der sich zwangsweise in einer deutschen Psychiatrischen Klinik erholt zur flucht verhelfe.(die frage stellte sich mir konkret zur Zeit des ersten Golfkrieges glaub ich)oder ich geschützt bin wenn ich der Army nicht mitteile das er sich zu uns geflüchtet hat.

    Klaus Keller hanau

  • JK
    Juergen K.

    Durch "den von 162 Mitgliedern getragene Guppenantrag sei der Druck gewachsen"

     

    Was ist das denn ?

     

    Ist die CDU jetzt ein Petitionsausschuss ?

    Ein Bewilligungsausschuss etwa ?

     

    Ist das etwa eine Good Will Aktion ?

     

    Haben die in der CDU einen an der Klatsche ?

     

    Und der Verteidigungsminister :

    Darf der weiterhin in der Glotze sagen, das 60 % der Deutschen für den Krieg in Afganistan sind,

     

    in der Tat aber alle Umfragen das umgekehrte Bild zeigen ?

     

    Wenn wir schon bei Soldat sind ....

  • T
    thomsen

    endlich!

    Aber rühmlich ist das nach so vielen Jahren nicht mehr.