: Knast wg. Pöbelei
■ Ausländerfeindliche Sprüche: Haftstrafen für drei Hamburger
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilte gestern drei Männer im Alter von 26, 35 und 38 Jahren zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen. Die Angeklagten hatten im September 1993 nachts nach einem Zechgelage einen Schwarzafrikaner mit ausländerfeindlichen Sprüchen beleidigt.
Offenbar in streitlustiger Stimmung hatten die drei den 31jährigen Ernest N. daran gehindert, mit seinem Auto loszufahren – Dieter K. hatte sich mit seinem Fahrrad vor dem Auto aufgebaut. Dieter S. bedrohte daraufhin den seit zehn Jahren in der Bundesrepublik lebenden Afrikaner nach dessen Aussage mit einem Messer. Ernest N. gelang es zu fliehen und die Polizei zur Hilfe zu holen. In der Zwischenzeit hatten die drei Männer jedoch das Auto des Afrikaners demoliert.
Richterin Zimmerling nannte die Angelegenheit einen „unschönen Vorfall“ und sagte in ihrer Urteilsbegründung: „Wir wollen und können solche ausländerfeindlichen Aussagen hier nicht dulden“. Die Strafen von Dieter K. und Kersten E. wurden zur Bewährung ausgesetzt. Dieter S. muß seine Strafe absitzen, da er bereits mehrfach vorbestraft ist und eine Besserung seines Verhaltens nur durch tatsächlichen Freiheitsentzug gewährleistet sei, so Zimmerling. tl
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen