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Knast für Insider

■ Referenten legen Gesetzentwurf vor

Bonn (dpa) – Wer beim Wertpapierhandel an der Börse seinen Informationsvorsprung als „Insider“ zu seinem eigenen Vorteil nutzt, muß künftig mit Gefängnishaft bis zu fünf Jahren rechnen. Wer eine solche Information als Tip „leichtfertig“ von einem Insider bekommen hat („Sekundärinsider“) und ihn sich zum Vorteil gegenüber anderen nutzbar macht, kann immerhin auch noch mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden. Dies sowie umfangreiche Meldepflichten im Börsenhandel soll ein neues Wertpapierhandelsgesetz als Teil eines „Zweiten Finanzmarktgesetzes“ regeln. Bei begründetem Verdacht auf Insidergeschäfte soll auch das Bankgeheimnis gelüftet werden. Gestern verschickten die MitarbeiterInnen von Finanzminister Theo Waigel den Gesetzentwurf an die Börsen und sonstige „Wirtschaftskreise“. Bis zum 20. August können sie ihren Senf dazugeben. Der Referentenentwurf soll im Herbst im Kabinett beraten und möglichst in der ersten Hälfte 1994 verabschiedet werden.

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