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Archiv-Artikel

Kleines Glossar Prekäre Arbeit

Prekäre Arbeitsverhältnisse gibt es in vielen unterschiedlichen Formen. Gemein ist ihnen, dass sie nicht stabil sind, das Einkommen häufig sehr niedrig ist und es so gut wie keine soziale Absicherung gibt. Sie werden zum Teil staatlich gefördert, teilweise sind es die mangelnden Bestimmungen im Arbeitsrecht, die prekäre Arbeitsverhältnisse begünstigen.

Zum Beispiel der Scheinselbstständige. Er ist offiziell sein eigener Unternehmer, der nach der Art seiner Tätigkeit jedoch zu den regulär Beschäftigten gehört. Der Arbeitgeber ist auf diesem Wege nicht dazu verpflichtet den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen zu übernehmen. Kündbar ist er auch zu jeder Zeit.

Kündbar ist der Erwerbsarme (oder englisch: Working Poor) zwar nicht, aber diese Gruppe von Arbeitnehmern verdient trotz Erwerbstätigkeit so wenig, dass sie ihren existenzsichernden Lebensunterhalt nicht aufbringen kann. Durch die Ausweitung der Niedriglohnsegmente auf dem Arbeitsmarkt wächst die Zahl der Working Poor in Berlin dramatisch an und liegt derzeit bei rund 8 Prozent aller Beschäftigten. Um dem etwas entgegenzusetzen, tritt die Linkspartei für einen Mindestlohn ein.

Die netter formulierte Variante des Working Poor nennt sich Cappuccino-Worker. Dieser Begriff bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Mitarbeiter einen Hauptjob ausführt, dabei aber so wenig verdient, dass er quasi als Sahnehäubchen noch eine Nebenaufgabe annehmen muss.

Ebenfalls eine Variante des Working Poor ist der Jobhopper. Er zeichnet sich durch häufigen Wechsel des Arbeitgebers aus. Überzeugte Jobhopper lieben die Abwechslung, die ein häufiges Wechseln von Arbeitsstelle und Wohnort mit sich bringt. Immer häufiger aber wird das Jobhopping vom Arbeitgeber durch Verträge mit kurzen Laufzeiten erzwungen.

Staatlich gefördert und Teil der jüngsten Hartz-Reformen: der 1-Euro-Jobber. Was noch vor einigen Jahren als Dumpinglohn bezeichnet worden wäre, ist nun selbstverständlicher Bestandteil der Arbeitsmarktmaßnahmen. Arbeitslose, die nach einem Jahr ohne Erwerb Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro erhalten, sind verpflichtet, gemeinnützige Arbeit zu leisten, sobald ihnen eine angeboten wird. Für diese Arbeit wird kein Lohn gezahlt, sondern eine Mehraufwandsentschädigung, die tatsächlich bei 1 bis 2 Euro pro Stunde liegt. Zahlreiche qualifizierte Kräfte drohen von 1-Euro-Jobbern verdrängt zu werden.

Es gibt aber auch den so genannten Sozialschmarotzer. Dabei handelt es sich um einen abwertenden Sammelbegriff für Hartz-IV-Empfänger, die ihre Bezüge durch unangemeldete Nebentätigkeiten aufbessern, oder Langzeitarbeitslose, die sich durch Lücken in der Gesetzgebung auf Kosten des Staates bereichern. Er wird in populistischer Absicht gerne von Politikern verwendet, um weitere soziale Einschnitte zu rechtfertigen.

Wegen seiner unsicheren Lebensverhältnisse die Extremform des Prekarisierten: der Illegalisierte. Ohne gültige Papiere und damit auch ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung ist er völlig der Willkür ausgesetzt. Lässt sich der Illegalisierte nicht auf die Bedingungen des Arbeitgebers ein, kann Letzterer sofort mit der Polizei drohen. Der Anteil von Illegalisierten soll besonders im Bau- und Reinigungsgewerbe sowie im Rotlichtmilieu groß sein. Offizielle Zahlen für Berlin gibt es nicht.

NINA APIN, FELIX LEE