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Kleiner Kunstfehler

Rennes (AFP) – In Frankreich ist nach jahrelangem Rechtsstreit ein Krankenhaus zu 53.000 Franc (etwa 16.000 Mark) Schadenersatz verurteilt worden, weil einem Autofahrer das falsche Bein eingegipst wurde. Der Mann hatte sich 1986 bei einem Verkehrsunfall das linke Bein gebrochen. Im Krankenhaus von Brest wurde ihm allerdings aus Versehen das rechte Bein eingegipst. Erst nach drei Wochen bemerkten die Mediziner ihren Irrtum. Auf das Eingipsen des gebrochenen Beines konnte dann ganz verzichtet werden: Der Bruch verheilte von selbst.

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