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Klarstellung

betr.: „Schussfahrt vom Ulrichsberg“, taz vom 7. 2. 01

Zu Ihrem Artikel, in dem Sie dem ORF „undurchsichtige Gründe“ für die vermeintliche Nichtweitergabe von Bildmaterial über den Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg Haider unterstellen, möchte ich noch einmal klarstellen:

Der ORF besitzt beim Bildmaterial über Jörg Haiders Rede in Krumpendorf 1995 lediglich die Ausstrahlungsrechte im ORF, nicht jedoch ein Weitergaberecht, da die ARD die Rechte an dem Amateurvideo hält. Zu den Auftritten von Jörg Haider am Ulrichsberg besitzt der ORF tatsächlich Bildmaterial, das der ORF, nach entsprechender Rechteprüfung, auf Anfrage kostenpflichtig zur Verfügung stellt. So hat der ORF etwa 1999 Bildmaterial zu einem Auftritt Jörger Haiders am Ulrichsberg (1999) gemäß der oben erwähnten Abwicklung an das Schweizer Fernsehen SF DRS verkauft. Für Verkäufe dieser Art gibt es, wie international üblich, ganz klare Richtlinien, deren einzig ausschlaggebende Kriterien die entsprechenden Rechte und Kosten sind. Das habe ich im Übrigen auch in Ihrem Artikel dargelegt.

Wenn die Anfragen des Deutschlandfunks im konkreten Fall nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, dann handelt es sich hierbei um nicht geklärte Rechte- und/oder Kostenfragen und keineswegs um das Ergebnis irgendwelcher politischen Einflussnahmen, wie Sie das in Ihrem Artikel insinuieren.

THOMAS PRANTNER, ORF-Pressesprecher, Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

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