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Klagen von Dritterben abgewiesen

Karlsruhe (rtr) – Erst- und Zweiterben, die in der DDR Erbschaften ausgeschlagen hatten, haben bei der Rückübertragung des Eigentums weiterhin Vorrang. Das Bundesverfassungsgericht nahm mehrere Beschwerden sogenannter Dritterben nicht zur Entscheidung an. Deren Verfassungsbeschwerden hätten keine grundsätzliche verfassungsmäßige Bedeutung und keine Aussicht auf Erfolg, so die Begründung des Gerichts. (Az.: 1 BvR 2008/97 und 1 BvR 1988/97 u. a.)

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