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■ KlagemauerUrteil für die Kirche

Köln (AP) – Die von einem Obdachlosen aus Papptafeln errichtete „Klagemauer“ am Kölner Dom muß verschwinden. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht. Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung, die Domkirche habe als juristische Person ein Eigentumsrecht am Grundstück und müsse die Mauer nicht dulden. Auch wenn die Mauer mit ihren Aufrufen gegen Krieg und Gewalt einem guten Zweck diene, sei die Kirche berechtigt, ihre Beseitigung zu verlangen. Foto: Herby Sachs/transparent

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