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Klage wegen Hormonpräparat DuogynonBayers blamabler Sieg

Der Rechtsstreit über mögliche Missbildungen durch ein Hormonpräparat von Bayer ist beigelegt. Die Ansprüche der Opfer sind verjährt, sie zogen die Klage zurück.

Duogynon Opfer wohnen dem Prozess bei (Archivbild). Bild: dpa

BERLIN taz | Der jahrelange Rechtsstreit über mögliche Missbildungen durch den hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon ist beendet: Das Kammergericht in Berlin teilte am Montag mit, der Kläger André Sommer habe die Berufung gegen die Bayer Pharma AG zurückgenommen. Damit sei das Urteil des Berliner Landgerichts aus dem Juli 2012 rechtskräftig. Damals hatte das Gericht Sommers Haftungsklage auf 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz bereits zum zweiten Mal abgewiesen: Die Ansprüche seien spätestens seit 2006 verjährt.

Der bayerische Grundschullehrer André Sommer, dessen Mutter 1975 Duogynon zur Feststellung der Schwangerschaft eingenommen hatte, wollte vor Gericht klären lassen, ob das Hormonpräparat verantwortlich war für die Missbildungen an Blase und Harnröhre, mit denen er 1976 geboren wurde. Doch diese Frage hatte in den diversen Verhandlungen nie eine Rolle gespielt; immer nur war es um die Verjährungsfrage gegangen.

„Wegen des erheblichen Prozessrisikos“, sagte Sommer nun, habe er sich entschieden, „den zivilrechtlichen Klageweg nicht weiterzugehen“. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch das Berufungsgericht sich nicht mit der inhaltlichen Klärung des Falls befassen könne, sei „zu groß“. Zudem erwarteten seine Frau und er ein zweites Kind.

Der Pharmakonzern Bayer weigert sich seit Jahren, seine firmeninternen Archive zu Duogynon zu öffnen. Teile dieser Unterlagen lagern derzeit im Landesarchiv Berlin und werden frühestens Ende 2020 freigegeben. Ein Anwalt des Konzerns betonte immer wieder, Duogynon sei von vielen Behörden geprüft worden. Auch ein dreijähriges staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren in den 80er Jahren habe die Vorwürfe nicht bestätigt.

Sommer, sein Berliner Rechtsanwalt Jörg Heynemann und Hunderte Menschen, die ihre angeborenen Behinderungen dem Schwangerschaftstest Duogynon zuschreiben, hatten zuletzt Dokumente aus England vorgelegt, die vor einer fruchtschädigenden Wirkung von Duogynon bereits Ende der 60er Jahre warnten. „Bayer konnte bisher nur durch die Verjährung vor Gericht gewinnen, aber nicht durch Fakten oder Studien“, sagte Sommer. Dies sei „blamabel für einen Weltkonzern“. Er fordere weiterhin Aufklärung.

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4 Kommentare

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  • N
    noevil

    Ich bin der Meinung, dass hier an den gesetzlichen Verjährungsfristen schnellstens Änderungen dergestalt vorgenommen werden müssten, sodass diese z.B. erst ein oder zwei Jahre nach Freigabe der relevanten Archivmaterialien verjähren dürften. Die Opfer haben sonst nie eine Chance Gerechtigkeit vor Gericht zu erfahren.

  • MG
    Manfred Gerber

    Auch beim Thema Insektizide (Neonicotinoide) werden keine Unterlagen bezüglich Toxizitätsprüfungen, die für eine Zulassung eines Pflanzenschutzgiftes erbracht werden müssen, veröffentlicht, bzw. herausgegeben, weil es nicht im öffentlichem Interesse liegt !!!

    Das Sterben von einem Großteil unserer Nutzinsekten und das damit logischer Weise verbundene Artensterben, die folgenden Probleme in der Nahrungserzeugung sind also keine Dinge, an denen die Öffentlichkeit Interesse hat.

    Als Teil der Öffentlichkeit bin ich daran Interessiert, dass Bayer sobald als möglich mit Reparaturzahlungen beginnt. Dann wäre unser deutscher Vorzeigebetrieb jedoch mehr als pleite.

    Dass man Firmen die Überprüfung der Risiken überlässt, ist ein Hammer. Dass diese Untersuchungen geheim gehalten werden dürfen, ist nichts anderes als Korruption.

    Gezahlt wird bei uns in D mit Posten.

  • E
    emil

    alles geprüft und abgesegnet? na dann mal raus mit den akten, oder ist das alles doch nicht so einwandfrei?

  • R
    Recht

    haben und Recht bekommen...

    Wie kann ein Richter zulassen, daß die Firmenunterlagen zum fraglichen Präparat bei Bayer unter Verschluss bleiben?

    Zum Kotzen!