Klage gegen "Stuttgart 21": Die Entscheidung ist vertagt
Das Stuttgart Landgericht wird erst am 20. Mai sein Urteil über den teilweisen Abriss des Hauptbahnhofs fällen. Damit geht der Streit um das Milliardenprojekt "Stuttgart 21" weiter.
BERLIN taz | Sollte der Architekt Peter Dübbers mit seiner Klage Recht bekommen, wären die Landesregierung in Baden-Württemberg und die Deutsche Bahn bis auf die Knochen blamiert: Der Enkel des Architekten des Stuttgart Hauptbahnhofes wehrt sich gegen den geplanten Abriss der Seitenflügel, da er als direkter Nachfahre das Urheberrecht inne hat. Damit könnte das Milliardenprojekt "Stuttgart 21" doch noch kippen.
Am Mittwoch verhandelten vor dem Stuttgarter Landgericht beide Parteien. Der Vorsitzende Richter machte die Pattsituation deutlich: Auf der einen Seite sind Dübbers' Ansprüche weiter gültig, obwohl mit den Vorbereitungen des Baus bereits begonnen wurde. Trotzdem besteht bereits ein Baubeschluss, nach dem Alternativen zur Planung nicht mehr berücksichtigt werden müssen.
"Wir können nicht umplanen, das hätte Hebelwirkungen.Das wäre eine Katastrophe", zitiert die Stuttgarter Zeitung den Anwalt der Bahn, Winfried Bullinger. Tatsächlich müssten dadurch neue Planfeststellungsbeschlüsse her, das gesamte Projekt würde sich erheblich verzögern, die Mehrkosten könnten die maximal finanzierten 4,5 Milliarden Euro sprengen.
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Offiziell soll das Projekt 4,1 Milliarden kosten, dabei wird der Hauptbahnhof der Stadt neu gebaut und samt Gleisanlagen in einer neuen Streckenführung unter die Erde verlegt. Tausende Stuttgarter engagieren sich gegen das "Milliardengrab" und gehen von Kosten von bis zu 8,6 Milliarden Euro aus.
Einer davon ist der Grünen-Politiker Werner Wölfle, der auch als aussichtsreicher Kandidat für die nächsten Oberbürgermeisterwahlen 2012 gehandelt wird. "Bei einer positiven Entscheidung für Herrn Dübbers gehe ich davon aus, dass der Kopfbahnhof erhalten bleibt. Dann wird die Bahn sagen müssen: Zurück auf Los", erklärte er der taz.
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