: Klage gegen Krümmel erfolglos
■ OVG entschied: Genehmigung neuer Brennstäbe rechtens
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat gestern eine Zivilklage gegen die Ausrüstung des AKW Krümmel mit neuartigen Brennstäben zurückgewiesen. Die Erlaubnis zum Einbau von „Hochabbrand-Elementen“ durch den damaligen Minister Günther Jansen (SPD) im April 1991 sei „nach Maßgabe des geltenden Atomgesetzes“ und der „höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu beanstanden“, hieß es in der Urteilsbegründung (Az.: 4 K 5/91).
Die Klägerin, eine 50jährige Elbmarsch-Bewohnerin, hatte eine radioaktive Verseuchung durch die im Juli 1991 erfolgte Ausrüstung von Krümmel mit dem damals neuen Brennelementetyp befürchtet. Und bemängelt, daß es vor der Genehmigung keinen öffentlichen Erörterungstermin gegeben habe, zumal die Häufung von Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch bereits bekannt gewesen sei.
Das OVG hingegen entschied, der Minister sei an die Rechtskraft der Betriebsgenehmigung von 1988 gebunden gewesen. Nur wenn er im April 1991 gewußt hätte, „daß die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Betriebsgenehmigung vorlägen, hätte die Genehmigung der neuen Brennelemente nicht mehr erteilt werden dürfen“.
Während der Verhandlung hatten die Richter angedeutet, daß die Leukämiefälle im AKW-Umfeld für eine Entscheidung unerheblich seien. Es komme ausschließlich auf die Überprüfung der atomrechtlichen Genehmigung vom April 1991 an. dpa
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