: Klage gegen DDR-Beschuß
■ DDR-Grenzer protestierten gegen Beschuß ihres Territoriums am Kubat- Dreieck / Besetzer klagt gegen Polizeiangriff auf DDR / Sowjets: „nicht zuständig“
Die West-Berliner Polizei riskiert mit ihren Einsätzen gegen das Hüttendorf auf dem Kubat-Dreieck offensichtlich auch Ärger mit der DDR.
Grenzorgane der DDR protestierten am Sonntagabend gegen den massiven Angriff der Polizei auf das Besetzer-Dorf, bei dem erneut zahlreiche Gaspatronen auch über die Mauer geflogen waren. „Im Bereich des Lenne-Dreiecks wird das Territorium der DDR beschossen. Wir fordern Sie auf, das zu unterbinden.“ Das Kubat-Dreieck gehört bekanntlich zu Ost -Berlin, solange nicht der Gebietsaustausch vollzogen ist.Ein Besetzer will jetzt beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung einreichen. Die West -Berliner Polizei soll dadurch gezwungen werden, den Beschuß seines Zeltes einzustellen. Nach Ansicht seiner Rechtsanwältin, Margarete von Galen, ist es der West -Berliner Polizei nicht erlaubt, DDR-Gebiet zu beschießen.
CDU-Generalsekretär Landowskyforderte gestern die „Schutzmächte“ zu „unverzüglichem und entschlossenem Handeln“ gegen die Besetzer auf.
Der Sprecher des zuständigen britischen Stadtkommandanten, Purdon, verwies jedoch auf die „Verantwortlichkeit der Sowjets“, zu deren Sektor das Kubat-Dreieck nach westlicher Meinung gehört. Die Briten, so Purdon zur taz, hätten „mehrmals“ mit den Sowjets gesprochen, „um eine Lösung zu finden“, bislang aber gebe es „kein Ergebnis“.
Kein Wunder: „Wir tragen keine Verantwortung“, erklärte gestern ein Sprecher des sowjetischen Generalkonsulats in West-Berlin auf Anfrage der taz. Das Kubat-Dreieck sei Teil der Hauptstadt der DDR. Sie sei hier „souverän“, bekräftigte der Sprecher den sowjetischen Standpunkt.
hmt
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