in kürze FLUGLÄRM : Klage abgewiesen
Fluglärm kann nicht grundsätzlich als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens gewertet werden. So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern eine Klage von Anwohnern des Flughafens London-Heathrow zurückgewiesen. (afp)