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Kita-StreikWohin mit den Kindern?

Wenn die Kita geschlossen ist, dürfen die Eltern nicht einfach zuhause bleiben. Laut Gesetzbuch geht das nur, wenn persönliche Gründe vorliegen.

BERLIN taz | Was machen Eltern mit ihrem Nachwuchs, wenn die Kitas geschlossen sind? Dürfen sie zu Hause bleiben? Gesetzlich sei der spezielle Fall nicht geregelt, sagt Bernhard Steinkühler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dürfen Arbeitnehmer aus in der Person liegenden Gründen zu Hause bleiben", sagte Steinkühler gestern der taz. Eine Verhinderung aus persönlichen Gründen im Sinne des Paragrafen 616 BGB liegt vor, wenn es dem Arbeitnehmer tatsächlich unmöglich ist, die Arbeit zu verrichten oder wenn es dem Arbeitnehmer aus Gründen, die in seinen persönlichen Verhältnissen liegen - wie die Krankheit des Kindes - nicht zumutbar ist, der Arbeitspflicht nachzukommen.

"Streik ist kein persönlicher Grund, aber die Betreuungspflicht der Kinder könnte ein mittelbarer persönlicher Grund sein", sagte Steinkühler. Wie eine juristische Entscheidung im Einzelfall ausfallen würde, könne man nicht sagen. "Hier wurde der Streik aber angekündigt. Das heißt, die Eltern hatten Zeit, sich um eine Vertretung zu kümmern, was sicherlich berücksichtigt werden müsste", sagte Steinkühler.

Viele Städte und Gemeinden haben Ausweichmöglichkeiten eingerichtet. In Köln beispielsweise werden 15.000 Kinder in 222 kommunalen Kindertagesstätten betreut. Am Freitag waren alle Kitas aufgrund einer Personalversammlung geschlossen. "Das hat aber mit dem Streik nichts zu tun und steht schon seit einem Jahr fest", sagte Jürgen Müllenberg, Pressereferent der Stadt Köln, der taz. Für die Streiks am Montag und Dienstag seien bis gestern Nachmittag rund 80 Kinder an Notfallkindergärten vermittelt worden. "In jedem Stadtteil haben wir einen Notfallkindergarten, in Porz zwei", sagte Müllenberg. Insgesamt 100 Kinder könnten so untergebracht werden. "Die Eltern sind aber auch untereinander sehr gut organisiert und haben bereits alternative Betreuung organisiert", sagte Müllenberg. In Düsseldorf waren am Freitag von 106 städtischen Kitas 30 bestreikt und nur 5 Eltern nahmen die Notfallplätze in Anspruch. Die Bremer Eltern zeigten sich weitgehend solidarisch mit den Streikenden. Nach Angaben von Ver.di-Sekretär Klaus Schukowski betrifft der Arbeitskampf 64 Kitas und 11 Spielhäuser. Gewerkschaft und Arbeitgeber haben eine Betreuungsvereinbarung getroffen, so dass 12 Einrichtungen für alleinerziehende und berufstätige Eltern einen Notdienst anbieten.

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