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Kita-BeiträgeEltern müssen auch bei Streik zahlen

Heute nicht besetzt Foto: Ralf Hirschberger/dpa

| Eltern bleiben an Streiktagen in Kindertagesstätten und Kinderhorten auf ihren Betreuungskosten sitzen. Für eine Erstattung der Beiträge gebe es keine Rechtsgrundlage, so das Dresdner Verwaltungsgericht gestern. Im konkreten Fall hatten die Eltern einer Tochter geklagt, die einen Kinderhort in Dresden besuchte. An einzelnen Tagen 2014 und 2015 fand streikbedingt keine Betreuung statt. Die Kläger wollten von der Stadt die Verminderung ihres Elternbeitrags in dem Umfang, in dem keine Betreuung erfolgte. Das wurde abgelehnt. (epd)

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