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Kirchenbann für „Bonifatius–Bote“

Fulda (dpa) - Wegen des „Werbens für die Position des DGB zum Paragraphen 218“ soll die Bistumszeitung „Bonifatius–Bote“ im Bistum Fulda nicht in Kirchen angeboten werden. Der Grund für diese Anordnung des Bischöflichen Generalvikariats: In der Ausgabe vom 13.März steht in der Zeitung unter der Überschrift „Eine Frau, die auf christliche Soziallehre baut“ ein Interview mit dem DGB–Bundesvorstandsmitglied Irmgard Blättel (CDU) über die Haltung des DGB zum Schwangerschaftsabbruch. Diese Einstellung stehe in „klarem Gegensatz“ zum Standpunkt der Kirche, wie er von den deutschen Bischöfen wiederholt dargelegt worden sei, heißt es von der Bistumsleitung. Außerdem wird von katholischen Geistlichen grundsätzlich das Recht der Gewerkschaften bestritten, zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Frau Blättel erklärt in dem Beitrag, die Gewerkschaftsbeschlüsse zum Paragraphen 218 seien mit einer Tolerierungsklausel versehen, „die Beschlüsse binden die Mitglieder nicht, die anderer Meinung sind“.

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