: Kirchenasyl soll strafbar werden
Die Bremer Staatsanwaltschaft will künftig gegen die Gewährung von Kirchenasyl strafrechtlich vorgehen. Oberstaatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach sagte am Donnerstag, daß diejenigen, die „aktiv Vorkehrungen treffen, um jemanden zu verstecken, sich der Strafvereitelung schuldig“ machten. Anlaß für die neue Linie ist die Anzeige gegen einen Bremer Pastor, der einer Flüchtlingsfamilie aus Zaire Kirchenasyl gewährt hatte. Das Verfahren sei zwar eingestellt worden, weil sich der Pastor des „strafrechtlichen Risikos nicht bewußt“ gewesen sei. Tatsächlich aber machten sich diejenigen, die Kirchenasyl aktiv vorbereiteten, „prinzipiell strafbar“, hieß es. Sie müßten künftig mit Geldbußen rechnen. dpa
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