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■ Am RandeKirche: Kein Recht auf Betriebsratswahl

Kassel (AP) – Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Musterprozeß bekräftigt, daß das Betriebsverfassungsgesetz nicht für Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie für deren Einrichtungen gilt. Das Gericht erklärte die Betriebsratswahl in einem christlichen Jugenddorf für ungültig und hob damit vorhergehende Urteile auf. (Az.: 7 ABR 60/95)

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