Kinderlärm jetzt gesetzlich genehmigt: Kinder dürfen Krach machen
Störende Geräusche von Kindern sind nun per Gesetz für zumutbar erklärt. Kinder sind damit rechtlich gleichgestellt mit Kirchenglocken, Feuerwehrsirenen und Traktoren.
Das Abgeordnetenhaus hat Kinderlärm erlaubt. SPD, Linke und auch die Grünen stimmten am Donnerstagabend dafür, einen neuen Satz in das Landesimmissionsschutzgesetz einzufügen. Dort heißt es jetzt in Paragraf 6: "Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar." Bisher gab es Ausnahmen im Gesetz nur für Kirchenglocken, Feuerwehrsirenen und Erntetraktoren. Das Gesetz wurde eingebracht, nachdem Nachbarn gerichtlich gegen den Lärm von Kitas vorgegangen waren und die Einrichtungen deshalb umziehen mussten.
"Wir wollen die Attraktivität der Innenstadt als Wohnort für Familien steigern, und Kinder gehören dazu", sagte der SPD-Abgeordnete Holger Thärichen bei der Debatte im Parlament. Berlin sei das erste Bundesland, das Kinderlärm rechtlich bevorzuge. Es sei eine "bedenkliche gesellschaftliche Tendenz, wenn es zunehmend zu Konflikten aufgrund von Kinderlärm kommt und immer häufiger auch gegen Einrichtungen für Kinder geklagt wird". Mit dieser Formulierung für die Gesetzesänderung habe man eine Lösung gefunden, die "Klagen gegen Kinderlärm grundsätzlich erschweren". Marion Platta von der Linksfraktion sagte, man wolle "klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass diese Stadtgesellschaft bewusst für ein Klima der gesunden Entwicklung von Kindern steht".
Die CDU befürchtet dagegen, dass die Gesetzesänderung nicht eindeutig genug ist. Sie hätte sich etwa auch eine ausdrückliche Bevorzugung des Lärms gewünscht, den Kinder beim Lernen von Musikinstrumenten in der Wohnung machen. Damit wäre es Nachbarn noch zusätzlich erschwert worden, gegen stundenlanges Klaviergeklimper und Trompetenquietschen vorzugehen. Das beschlossene Gesetz sei dagegen nicht hinreichend klar, kritisierte die CDU-Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner. Auch Henner Schmidt (FDP) kritisierte, das Gesetz sei "handwerklich schlecht gemacht" und "komplett fehlkonstruiert".
Die Grünen begrüßten das Gesetz, forderten aber noch weitergehende Schritte. "Eine Respekt-Toleranz-Kampagne wäre zum Beispiel möglich und notwendig, um mehr Toleranz nicht nur für Kinderlärm, sondern auch für den, den Jugendliche und etwas Ältere machen, in dieser Stadt zu gewinnen", so die Abgeordnete Felicitas Kubala.
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