: Kinderhandel: Neuer Prozeß
Berlin. Der Prozeß um einen internationalen Kinderhandel muß teilweise völlig neu aufgerollt werden. Das Gericht trennte das Verfahren gegen die beiden aus Holland stammenden Hauptangeklagten ab. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor verlangt, neue Zeugen zur Stützung der Anklagevorwürfe zu hören. Da die Zeugen aber nicht innerhalb der gesetzlichen Höchstunterbrechungsdauer von zehn Tagen geladen werden können, mußte der Prozeß abgebrochen werden. Gegen die beiden Mitangeklagten aus Rumänien und Westjugoslawien lief das Verfahren jedoch weiter.
(Siehe Bericht auf Seite 5)
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