■ Kindergärten: Rechtsanspruch ab 96
Hannover (AP) - Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gilt in Niedersachsen ab dem 1. August 1996. Der Landtag beschloß gestern mit den Stimmen der SPD eine entsprechende Änderung des Kindergartengesetzes. Die Regelung gilt für Dreijährige mit dem Beginn des Kindergartenjahres, das auf ihren dritten Geburtstag folgt. Landeskultusminister Wernstedt erklärte, die Erfüllung des Rechtsanspruchs im Jahr 1996 sei realistisch. In Niedersachsen seien rund 30.500 zusätzliche Kindergartenplätze entstanden.
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