■ Kindergärten: Rechtsanspruch ab 96
Hannover (AP) - Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gilt in Niedersachsen ab dem 1. August 1996. Der Landtag beschloß gestern mit den Stimmen der SPD eine entsprechende Änderung des Kindergartengesetzes. Die Regelung gilt für Dreijährige mit dem Beginn des Kindergartenjahres, das auf ihren dritten Geburtstag folgt. Landeskultusminister Wernstedt erklärte, die Erfüllung des Rechtsanspruchs im Jahr 1996 sei realistisch. In Niedersachsen seien rund 30.500 zusätzliche Kindergartenplätze entstanden.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen