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■ Am RandeKinder klagen umsonst wegen Sommersmog

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Klage von Kindern gegen das Sommersmog-Gesetz abgelehnt. Die Karlsruher Richter nahmen Beschwerden von zwei Kindern und 124 weiteren Beschwerdeführern gar nicht erst zur Entscheidung an. Schon bei einer ähnlichen Klage hatte das Gericht entschieden, daß der Gesetzgeber seine Pflicht, Bürger vor Gesundheitsgefahren zu schützen, nicht verletzt habe.

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