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■ FAMILIENGERICHTEKinder als Objekte

Schon vor Jahren haben die Karlsruher Richter in den roten Roben die Menschenwürde des Kindes unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellt. Aber die Entscheidungen in Familiengerichten über Sorgerecht und Pflegekinder stehen oft genug im Widerspruch dazu. Nicht grundlos wird deshalb von staatlich legalisierter Kindesmißhandlung gesprochen. Zum Beispiel der vierjährige Willie: Hin- und hergeschoben zwischen leiblicher Mutter, Pfegeeltern, Familiengericht und Jugendamt, soll über sein Wohl entschieden werden. Das Kind als Mensch mit eigenen Bedürfnissen bleibt dabei auf der Strecke. SEITE 11

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