■ Kiel-Frauen: Justiz gegen Förderung
Kiel (dpa) – Frauen dürfen auch bei gleicher Qualifikation in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt nicht bevorzugt eingestellt oder befördert werden. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht in Schleswig einen entsprechenden Passus im Frauenförderungsplan der Stadt gestoppt. „Wegen des Grundgesetzartikels ,Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ fehlen die Rechtsgrundlagen für eine Bevorzugung von Frauen“, so ein Gerichtssprecher.
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