ARBEITSGERICHT POTSDAM MUSS ENTSCHEIDEN : Ken Jebsen klagt gegen RBB
BERLIN | Der Radiomoderator Ken Jebsen hat am Dienstag eine Klage gegen seine kürzliche Entlassung eingereicht. Das teilten gestern seine Anwälte mit. Der RBB hatte Jebsen Ende November nach 18 Jahren Zusammenarbeit fristlos gekündigt. Dieses Vorgehen des Senders sei rechtswidrig, da kein Kündigungsgrund vorliege, hieß es von den Anwälten des Moderators. Vonseiten des RBB wird Jebsen die Nichteinhaltung journalistischer Standards vorgeworfen. Zudem soll er sich nicht an getroffene Vereinbarungen gehalten haben. Die Argumente des RBB bezeichneten die Anwälte, die nun auf Widereinstellung klagen, als „diffus“ und nicht begründet. „Die zuständige Programmdirektorin kennt die Sendung von Ken Jebsen gar nicht richtig und erklärt nichts“, sagte ein Verteidiger der taz. Zur Klage des Moderators meinte der RBB, dass die Zusammenarbeit auf freier Basis stattfand. Man habe sie aus den bereits bekannten Gründen beendet. (chrg)