: Keine soziale Errungenschaft
■ betr.: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
[...] Mit seinem Beschluß vom 22.6.93 hat der Berliner Senat klar gezeigt, daß mit der Verwirklichung des Rechtsanspruchs die Erziehung in den Kindertagesstätten für alle Kinder schlechter wird.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören u.a.
– Umwandlung von Hortplätzen in Kindergartenplätze und Ausbau hortähnlicher(!) Betreuung an den Schulen,
– Reduzierung von Krippenplätzen,
– Erhöhung der Gruppenstärke in Kindergartengruppen von 15 auf 18 Kinder.
Das ist wahrhaftig keine soziale Errungenschaft, denn das ideale Kind müßte dann mit drei Jahren geboren werden und mit sechs Jahren erwachsen sein. Hinzu kommt, daß der Rechtsanspruch inhaltlich überhaupt nicht geklärt ist, zum Beispiel in welchem Zeitraum er besteht (6 bis 18 Uhr oder nur 9 bis 15 Uhr) und wie hoch die Kostenbeteiligung für die Eltern ist. Angelica Utnehmer, Berlin
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