: Keine selbstbestimmten Mütter
betr.: „Vater muss Sohn nicht besuchen“, taz vom 2. 4. 08
Das Urteil zeigt in beeindruckender Weise, dass das Kindeswohl immer so ausgelegt wird, dass die Interessen des Vaters optimal erfüllt werden. Will ein Vater sein Kind nicht sehen, kann man ihn wegen seiner Persönlichkeitsrechte nicht dazu zwingen. Will ein Vater sein Kind so ein bisschen am Wochenende sehen, legt das Familiengericht selbstverständlich eine entsprechende Regelung fest. Will ein Vater sein Kind ganz viel sehen, ist er ein fantastischer Vater und Einwendungen jeder Art erübrigen sich sowieso. Die Mutter hat den Part, sich in jeder dieser Situationen den Umgangswünschen des Vaters anzupassen. Will ein Vater sein Kind nicht sehen, wird sie gezwungen, die Erziehungs- und Betreuungsarbeit für zwei Elternteile zu leisten. Ist diese zwangsweise Verdoppelung der Familienarbeit mit den Persönlichkeitsrechten der Mutter vereinbar? In Deutschland gilt immer noch: Sobald aus Frauen Mütter werden, ist Schluss mit der Selbstbestimmung. Die zeitliche und emotionale Verweigerung des Vaters zieht in den meisten Fällen die zeitliche und emotionale Überlastung der Mutter nach sich. Dies beeinträchtigt das Kindeswohl massiv für lange Zeit. Wann nehmen die Familiengerichte das endlich zur Kenntnis? SABINE BRINKMANN, Hamburg