: Keine „akute Gesundheitsgefahr“
■ Freibäder wehren sich gegen eine Verordnung
Auch nach Ansicht des niedersächsischen Sozialministeriums ist das Schwimmen in Freibädern unbedenklich. Es seien „keine akuten Gefahren“ durch Chloroform zu erkennen, sagte der Sprecher des Ministeriums in Hannover. Für das Ministerium gebe es keinen Grund, Badeverbote auszusprechen oder einen Verzicht auf das Baden zu empfehlen.
Der Ministeriumssprecher bestätigte, daß sich Chloroform in Tierversuchen als schwach krebserregend herausgestellt habe. Für Menschen sei eine „theoretische Gefahr“ vorhanden. Diese sei aber geringer einzuschätzen als die Gefahren beim Verzicht auf die Chlorierung des Wassers in den Schwimmbecken. Nach Angaben des Sprechers besteht für normale Badegäste, die nicht stundenlang im Wasser sind, keine Gefahr. Allenfalls gebe es ein Risiko für Bademeister und anderes Personal, weil sie sich oft über längere Zeit in Wassernähe aufhalten.
Steg teilte weiter mit, regelmäßige Kontrollen in den Bädern hätten in der Vergangenheit gezeigt, daß die empfohlenen Richtwerte eingehalten werden. Durch die hohe Sonneneinstrahlung könne es im Sommer zu einer verstärkten Bildung von Chloroform kommen. Dazu trügen auch Sonnenmittelreste und Schweiß im Wasser bei. Badende sollten sich deshalb regelmäßig duschen, bevor sie ins Becken steigen. Der Ministeriumssprecher mahnte zudem eine bundesweite Verordnung für die Qualität des Wassers in Schwimmbädern an. Ein Entwurf hierfür liege schon seit 1991 vor. Offenbar übten die Betreiber der Schwimmbäder Druck aus, weil sie beim Inkrafttreten der Verordnung die Bäder mit besseren Filtern nachrüsten müßten. dpa
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