in kürze HOCHZEIT MIT TODKRANKEM: Keine Witwenrente
Eine Frau, die ihren kranken Lebenspartner kurz vor dessen Tod heiratet, hat keinen Anspruch auf Witwenrente, so das hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Die Richter verwiesen darauf, dass eine sogenannte Versorgungsehe immer dann unterstellt werde, wenn der Partner ein Jahr nach der Eheschließung sterbe. (ap)
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