in kürze RENTENBEITRÄGE : Keine Werbungskosten
Beiträge zur Rentenversicherung können nicht als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Eine Sondervorschrift des Einkommensteuergesetzes stehe dem entgegen, so die Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs. Ob Vorsorgeaufwendungen ihrer Rechtsnatur nach Werbungskosten seien, ließ der X. Senat offen. (dpa)