: Keine Waffenscheine für Stasi-Mitarbeiter
Frühere hauptamtliche Stasi- Mitarbeiter sollen wegen fehlender Zuverlässigkeit keinen Jagd- oder Waffenschein erhalten. Das besagt ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), mit dem einem ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit eine Waffenbesitzkarte und ein Jagdschein verwehrt wurden. Die Richter hoben damit ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz auf, das dem Mann noch die „jagdrechtliche Zuverlässigkeit“ bescheinigt hatte. Die hauptamtliche Mitarbeit bei der Stasi begründe „die Vermutung des Fehlens einer Zuverlässigkeit“, erklärten die OVG-Richter. Die jahrelange Zugehörigkeit zur Stasi könne die Persönlichkeit prägen, so daß die Gefahr einer strafbaren Verletzung oder Tötung von Menschen durch Waffen durchaus gegeben sei. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig. Man ging in Revision, und diese wurde zugelassen.Foto: R. Schulte/Octopus
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