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Keine Wähleradressen für DVU und NPD

Schwerin (rtr) – Das Schweriner Verwaltungsgericht hat die Forderung der rechtsextremen Parteien DVU und NPD nach Herausgabe von Jungwählerdaten abgelehnt. Das Gericht wies gestern deren Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Schwerin zurück. Die Herausgabe von Daten über bestimmte Wählergruppen zur Landtagswahl, die am 27. September parallel zur Bundestagswahl stattfindet, stehe im Ermessen der Stadt. Einen Anspruch auf die Jungwähleradressen hätten DVU und NPD nur, wenn die Daten auch für die anderen Parteien verfügbar wären. Das sei aber nicht der Fall.

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