: Keine Verschlechterung für Blinde
■ FDP gegen Streichung des Pflegegeldes für 2.655 BremerInnen
Das Bremer Landespflegegesetz soll spätestens zum 1.April nächsten Jahres novelliert werden oder durch ein „Landesblindengesetz“ ersetzt werden. Das hat gestern die FDP-Fraktion gefordert. Es gehe nicht an, so Fraktionschef Heinrich Welke und die sozialpolitische Sprecherin Annegret Pautzke, daß mit Einführung der Pflegeversicherung Blinde und andere Behinderte schlechter gestellt würden als bisher.
Ab Januar 1995 beginnen die Beitragszahlungen für die Pflegeversicherung, ab 1. April werden dann Pflegeleistungen bezahlt. Ebenso wie andere Kommunen wird Bremen durch die Versicherung mächtig sparen, weil ein großer Teil der Pflege, die jetzt über die Sozialhilfe abgedeckt wird, dann über die Versicherung gedeckt wird. Für die Stadtgemeinde Bremen schätzt die Gesundheitsbehörde, daß 1995 etwa 10 Millionen Mark weniger ausgegeben werden, 1996 ungefähr 53 Millionen und 1997 bereits 93 Millionen. Bisher sehen die Planungen allerdings auch vor, daß pünktlich zum 1. April das Landespflegegeldgesetz ersatzlos wegfällt. „Ein ersatzloser Wegfall der Leistungen wäre problematisch, da ein Teil der Pflegebedürftigen durch die neue Pflegeversicherung nicht gedeckt ist“, meint die FDP.
Durch das Netz würden vor allem die Blinden fallen, die rund ein Drittel der insgesamt 2.655 Menschen ausmachen, die Landespflegegeld beziehen oder Schwerstpflegebedürftige, die stationmär oder ambulant versorgt werden und deren Einkommen gering über der Sozialhilfe liegt. Für diese Gruppen soll es keine Schlechterstellung geben, fordert die FDP. Gehandelt werden müsse schnell, so Welke, denn die Überlegungen sollten in die anstehende Haushaltsplanung für 1995 im Herbst eingebracht werden. Auf jeden Fall solle sich Bremen am Bundesdurchschnitt orientieren: In allen Ländern außer Bremen gibt es zum Beispiel einen Anspruch auf Blindengeld, das sich nicht am Vermögen und Einkommen der Blinden orientiert. bpo
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