in kürze GENITALVERSTÜMMELUNG : Keine Verfolgung
Die Genitalverstümmelung von Frauen kann nicht als politische Verfolgung angesehen werden. Eine Nigerianerin hatte ihren Asylantrag mit der Angst vor Genitalverstümmelung begründet. Laut VG Osnabrück stehe ihr kein Bleiberecht zu. Dennoch solle sie nicht nach Nigeria abgeschoben werden. (Az.: 5 A 69/04). (dpa)