: Keine Veränderungen
■ Betr.: "Pawlowsche Reflexe auf die RAF", Interview mit Bundesjustizminister Klaus Kinkel
Betr.: „Pawlowsche Reflexe auf die RAF“, Interview mit Bundesjustizminister Klaus Kinkel,
taz vom 18.4. 1992
Als Verteidiger des in dem oben genannten Interview erwähnten Herrn Thomas Kilpper möchte ich folgendes richtigstellen:
Die Angaben des Bundesjustizministers Kinkel, nicht nur Claudia Wannersdorfer sei freigekommen, in der Zwischenzeit sei auch der Gefangene Thomas Kilpper aus der Haft entlassen worden, ist unzutreffend. Mein Mandant wurde bereits am 17.5. 1990 von dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Zu diesen Zeitpunkt hatte er bereits zwei Drittel der verhängten Haftstrafe in Untersuchungshaft verbracht. Diese unzutreffende Angabe wiederholte der Bundesjustizminister in einem in der Zeitschaft 'Der Spiegel‘ vom 20.4. 1992 veröffentlichten Interview. Tatsächlich hat sich bisher in der Frage der Haftentlassungen nichts real verändert.
Bei meinem Mandanten Herrn Heinrich Jansen hat das Oberlandesgericht Frankfurt durch Beschluß vom 21.4. 1992 die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach Paragraph57 Abs.2 StGB abgelehnt. Herr Jansen ist einer der vier in der Erklärung der RAF vom 10.4. 1992 genannten haftunfähigen Gefangenen, deren Entlassung gefordert wird.
Das Oberlandesgericht Frankfurt folgte in seinem Beschluß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Berthold Fresenius,
Rechtsanwalt,
Frankfurt am Main
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