■ SCHWANGERSCHAFT: Keine Überstunden, trotzdem mehr Geld
Kassel (dpa) — Einer schwangeren Frau stehen nach dem Mutterschutzgesetz Nacht- und Sonntagsdienstzuschläge auch dann zu, wenn sie diese nie geleistet hat. Voraussetzung dafür ist, daß eine solche Tätigkeit vorher vereinbart war. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Kassel hervor, das am Mittwoch bekannt wurde (Az.: 5 AZR 584/89).
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