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Keine Sperrklausel für DDR-Parteien

Berlin (dpa) - Bei den ersten gesamtdeutschen Wahlen wird auf dem Gebiet der DDR die Fünf-Prozent-Klausel nicht gelten. In Sondierungsgesprächen haben Kanzler Kohl und der für das Wahlgesetz zuständige Bundesinnenminister Schäuble „eine Sonderregelung offensichtlich schon fest zugesagt“, heißt es im Berliner 'Tagesspiegel‘. In einer Übergangszeit sei ein gespaltenes Wahlrecht nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten durchaus möglich. Nach den bisherigen Überlegungen solle die Hürde von fünf Prozent auf drei Prozent gesenkt werden oder ganz entfallen. Hintergrund sei der dringende Wunsch von DDR-Ministerpräsident de Maiziere, die kleinen Parteien und Gruppierungen wie Demokratischer Aufbruch oder Bündnis 90 sollten möglichst im ersten gesamtdeutschen Parlament vertreten sein, da sie maßgeblichen Anteil an der demokratischen Entwicklung in der DDR hätten und deshalb nicht sofort verschwinden dürften. Die Meinungsbildung in dieser Frage sei noch nicht abgeschlossen.

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