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Keine Selbstbedienung für Parteistiftungen

Bonn (dpa) — Als Konsequenz aus dem Urteil zur Parteienfinanzierung muß nach Ansicht der Grünen nun auch die staatliche Subventionierung der Fraktionen und parteinahen Stiftungen überprüft werden. Wenn dies nicht geschieht, erwäge seine Partei erneut einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht, erklärte der Bundesschatzmeister der Grünen, Henry Selzer, gestern in Bonn. Es sei unhaltbar, daß es für die Finanzierung der Fraktionen und Stiftungen aus Steuergeldern weiterhin keinerlei gesetzliche Grundlage gebe.

Die direkten Zuschüsse für die Bonner Fraktionen belaufen sich inzwischen auf deutlich über 100 Millionen Mark pro Jahr. Sie haben sich damit in den letzten 25 Jahren mehr als verdreißigfacht. Ihre Höhe liegt nach Berechnungen von Fachleuten inzwischen über dem Betrag, den die Bonner Parteien aus der Wahlkampfkostenerstattung erhalten. Die Zuwendungen an die Stiftungen weisen zum Teil noch steilere Wachstumsraten auf. Zwischen 1966 und 1990 haben sich diese Subventionen aus dem Bundeshaushalt von 14 Millionen auf über 544 Millionen Mark erhöht und damit verachtunddreißigfacht. Selzer und der Prozeßvertreter der Grünen in Karlsruhe, der Bielefelder Anwalt Uwe Günther, schlugen die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor, die ein neues Parteiengesetz auf Grundlage der Vorgaben aus Karlsruhe ausarbeiten soll. Dieses Gremium dürfe nicht von den Parteien beherrscht werden, darin müßten auch Kritiker der bisherigen Praktiken, wie der Bund der Steuerzahler, vertreten sein.

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