■ Am Rande: Keine Rückgabe von jüdischem Eigentum
Potsdam (dpa) – Im Prozeß um die Rückgabe von früherem jüdischem Eigentum hat das Potsdamer Verwaltungsgericht am Donnerstag die Klage einer 19köpfigen Erbengemeinschaft abgewiesen. Es hatte über elf Grundstücke in Teltow-Seehof zu entscheiden. Zur Ablehnung der Klage, die alle vor Inkrafttreten der Nürnberger Rassegesetzte verkauft wurden, sagte der Richter, der Kaufpreis sei angemessen gewesen, und die jüdischen Verkäufer hätten über den Erlös auch verfügen können.
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