: Keine Rente für Berufsunfähige
BERLIN dpa ■ Seit gestern gibt es keine Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit mehr. Das gilt für alle Arbeitnehmer unter 40 Jahren. Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern will, muss das über eine private Versicherung tun. Der Staat übernimmt stattdessen künftig eine Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Diese wird in voller Höhe gewährt, wenn wegen Krankheit oder Behinderung eine Erwerbstätigkeit nur noch unter drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Die halbe Rente wird gezahlt, wenn das verbliebene Leistungsvermögen mindestens drei, aber keine sechs Stunden täglich reicht, erwerbstätig zu sein. Einen Berufsschutz, wie bisher bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit, gibt es nicht mehr. Wenn es wegen des Arbeitsmarkts nicht möglich ist, Teilzeitarbeit zu finden, wird jedoch ebenfalls eine volle Rente gezahlt.
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