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■ TelegrammKeine Polizeiaufgaben für Bundeswehr

Bonn (AP) – Der erneute Vorstoß aus der Unionsfraktion des Bundestages, die Bundeswehr auch mit polizeilichen Aufgaben zu betrauen, ist von Experten mit dem Hinweis auf das Grundgesetz zurückgewiesen worden. Dieses legt in Artikel 87a fest: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.“ Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Werner Hoyer, bezeichnete den Vorstoß als „Sommerlochidee“.

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