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■ SolingenKeine Nebenkläger

Solingen/Karlsruhe (AP) – Im Prozeß um den Brandanschlag von Solingen darf die Familie der fünf Opfer nicht als Nebenkläger auftreten. Der Generalbundesanwalt lehnte einen entsprechenden Antrag mit Hinweis darauf ab, daß zwei der vier Beschuldigten Jugendliche sind. In einem Verfahren gegen unter 18jährige ist die Nebenklage gesetzlich unzulässig.

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