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Keine Luftabwehr für Gräber

Kassel (AFP) – Auf Friedhöfen gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, daß „in den Luftraum über einer Grabstätte keine Äste und Zweige hineinragen und kein Schatten auf eine Grabstätte fällt“. Zumindest in größerer Höhe müssen Grabpächter das Eindringen eines fremden Baumes in diesen „Luftraum“ hinnehmen, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied. Mit ihrem Urteil bewahrten die Richter eine gut 50 Jahre alte Blaufichte auf einem alten Friedhof in Kassel vor der Säge. Die Angehörigen eines auf dem Friedhof Beerdigten hatten gefordert, daß der Baum auf einem Nachbargrab gefällt wird, da in vier Meter Höhe ein Ast gut eineinhalb Meter auf das Grab ragt. Schatten und Nadelstreu, so die Kläger, würden die Bepflanzung des Grabes beeinträchtigen. Der Friedhofsgärtner konnte jedoch glaubhaft versichern, daß unter der Blaufichte Stiefmütterchen, Begonien und Erika bestens gedeihen.

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