: Keine Konsequenzen gezogen
betr.: taz bremen vom 11. 05. : Brechmittel-Tod vor Gericht
Ohne auf die Ermittlungsakten zurückgreifen zu können will ich zwei wesentliche Unterschiede benennen: Beim Brechmitteleinsatz in Bremen war mit dem Notarzt eine nicht in den Polizeiapparat eingebundene fachkundige Person vor Ort, die Klarheit wollte und die die richtige Diagnose gestellt hat: Tod durch Ertrinken.
Wenn es in Bremen bei dem ersten Gutachter geblieben wäre, wäre dieses Verfahren genauso ausgegangen wie das Hamburger, das aufgrund eines Gutachtens desselben Gutachters eingestellt wurde. Der zweite Gutachter hat die immanente Gefährlichkeit dieser Art polizeilichen Einsatzes herausgearbeitet. Ich kann bislang nicht erkennen, dass die Politik daraus Konsequenzen gezogen hätte.
ECKART BEHM, Rechtsanwalt in Bremen