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Keine Kaution gegen Mietausfall

Hannover (dpa) – Mieter von Sozialwohnungen müssen an ihre Vermieter keine Kaution zur Sicherung gegen Mietausfall zahlen. Darauf hat gestern das Landgericht Hannover hingewiesen. Mit rund zwei Prozent sei ein solches „Mietausfallwagnis“ bereits in der Sozialmiete enthalten. Dennoch dürfen auch Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen bis zu drei Monatsmieten Kaution verlangen – wenn diese zur Sicherung von Schönheitsreparaturen und Renovierungen dienen.

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