in kürze MEHRSCHRITT-THERAPIE : Keine Erstattung
Das Brandenburger Sozialgericht hat einen Antrag auf Erstattung von Kosten der Krebs-Mehrschritt-Therapie im Ardenne-Institut für angewandte medizinische Forschung abgelehnt. Es sei keine zur Erbringung von Leistungen der gesetzlichen KV zugelassene Klinik. (dpa)