: Keine Entschädigung nach Olympia-Attentat
München (dpa) – Die Angehörigen von elf israelischen Opfern des Olympia-Attentats von 1972 in München erhalten keine Entschädigung von staatlichen Stellen in Deutschland. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat gestern die Forderung der 22 Kläger – rund 14,4 Millionen Mark – wegen Verjährung zurückgewiesen.
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