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■ Weinrich-ProzeßKeine Aussetzung

Berlin (AP) – Die Aussetzungsanträge im Prozeß gegen den mutmaßlichen Topterroristen Johannes Weinrich wurden gestern abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung damit, daß die Forderungen der Verteidigung nach Nachermittlungen zum größten Teil zu unspezifizisch oder unbegründet seien und zur Beschaffung einzelner Akten keine monatelange Aussetzung des Verfahrens nötig sei.

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