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Keine Ausnahme für Wehrflüchtlinge

Bonn/Berlin. Der am Mittwoch vom Bundesverteidigungsministerium verkündete Erlaß, daß über 25jährige nicht eingezogen werden (sofern sie drei Jahre nichts von ihrem Wehrersatzamt gehört haben), bietet den Betroffenen keineswegs volle Sicherheit für die »Lebensplanung«. Denn die administrative Regelung gilt laut Hardthöhe nur »bis auf weiteres«. Wehrflüchtlinge sollen sogar davon ausgenommen sein. Wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gegenüber der taz einräumte, kann der Erlaß »unter Umständen« wieder geändert werden. Vielleicht wenn der Bundestagswahlkampf zu Ende ist? Oder bei der Armee oder im Zivildienstbereich Personalmangel eintritt?

Begründet worden war der Erlaß damit, daß nur noch wenige ältere Wehrpflichtige »aufgrund ihrer beruflichen und persönlichen Lebensläufe für eine Einberufung in Frage« kommen. Gar nichts von dem Erlaß haben Wehrflüchtlinge aus der BRD, die sich in den letzten Jahren nach West-Berlin abgesetzt hatten. Sind sie ohne die erforderliche Erlaubnis der Wehrbehörden gekommen und erfaßt und gemustert, dann gilt der »Über-25-Erlaß« für sie nicht. Sie können noch bis zum 32. Lebensjahr gezogen werden.

Die Berliner »Kampagne gegen Wehrdienst, Zwangsdienste und Militär« verurteilte gestern den Stolti- Beschluß als »Spaltungserlaß«. Er schwäche die Anti-Wehrpflicht-Bewegung, weil sich jetzt eine Menge Männer sicherer fühlen könnten und unter Umständen den Widerstand gegen die Wehrpflicht aufgeben. Ein Sprecher der Kampagne warnte davor, daß der Erlaß »veränderbar« sei. Wieviel er wert sei, werde sich erst zeigen, wenn die sinkende Zahl von Zivildienstleistenden voll aufs Sozialsystem durchschlage. kotte

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