■ HARDTHÖHE: Keine Ausnahme für Wehrflüchtlinge
Berlin (taz) — Der in der letzten Woche von der Hardthöhe verkündete Erlaß, daß Männer über 25 Jahre „vorerst“ nicht eingezogen werden, bietet den Betroffenen keineswegs volle Sicherheit. Wehrflüchtlinge, die sich ohne Erlaubnis der Behörden nach West-Berlin abgesetzt haben, sind sogar ganz davon ausgenommen. Sie können noch bis zum 32. Lebensjahr gezogen werden. Die Zahl der Wehrflüchtlinge, die den ehemaligen entmilitarisierten Status der Halbstadt nutzten, wird auf etwa 50.000 geschätzt. Der Erlaß — eine einfache administrative Regelung — kann zum Beispiel dann zurückgenommen werden, wenn die Personallage der Bundeswehr oder die sinkende Zahl von Zivildienstleistenden im Sozialsystem dies erfordern.
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